Rechtsprechung
   BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,685
BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88 (https://dejure.org/1989,685)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1989 - 1 AZR 465/88 (https://dejure.org/1989,685)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 (https://dejure.org/1989,685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Beschlußverfahrens für die Schwerbehindertenvertretung - Umfang der Beteiligungsrechte eines Vertrauensmanns der Schwerbehinderten - Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG §§ 23 bis 26; ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 3a, § 48a; BPersVG §§ 83, 30; LPVG NW § 1 Abs. 1, § 79 Abs. 1 Nr. 3
    Geltendmachung von Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung als Organ im Beschlußverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 382
  • NZA 1990, 362
  • BB 1990, 356
  • DB 1990, 796
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.02.1989 - 7 ABR 83/86

    Wirtschaftsausschuss: Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88
    Auf der anderen Seite haben der Sechste Senat (BAGE 55, 332 = AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG) und der Siebte Senat (Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.) über das Teilnahmerecht des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses im Beschlußverfahren entschieden mit der Begründung, es gehe um die Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und damit eines Organs der Betriebsverfassung.
  • BAG, 14.08.1986 - 6 AZR 622/85

    Schwerbehinderte: Rechtsstellung des Vertrauensmannes, Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88
    In gleicher Weise hat der Sechste Senat im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren entschieden, wenn der Vertrauensmann der Schwerbehinderten seine Aufwandsentschädigung, die Erstattung von Reisekosten oder die Fortzahlung von Arbeitsentgelt für die Zeit seiner Tätigkeit als Vertrauensmann der Schwerbehinderten geltend macht (BAGE 52, 335 = AP Nr. 2 zu § 23 SchwbG; BAGE 55, 255 = AP Nr. 3 zu § 23 SchwbG; Urteil vom 28. April 1988 - 6 AZR 421/86 - AP Nr. 3 zu § 22 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BVerwG, 17.03.1983 - 6 P 30.82

    Zum Verfahren bei Anfechtung der Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgesprochen, daß über die Anfechtung der Wahl eines Vertrauensmannes der Schwerbehinderten in einer Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren vor den Verwaltungsgerichten zu entscheiden sei (Beschluß vom 17. März 1983 - 6 P 30.82 - Buchholz 238.31 § 86 BaWüPersVG Nr. 3).
  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 421/86

    Bezirksschwerbehindertenvertretung - Teilnahmerecht an

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88
    In gleicher Weise hat der Sechste Senat im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren entschieden, wenn der Vertrauensmann der Schwerbehinderten seine Aufwandsentschädigung, die Erstattung von Reisekosten oder die Fortzahlung von Arbeitsentgelt für die Zeit seiner Tätigkeit als Vertrauensmann der Schwerbehinderten geltend macht (BAGE 52, 335 = AP Nr. 2 zu § 23 SchwbG; BAGE 55, 255 = AP Nr. 3 zu § 23 SchwbG; Urteil vom 28. April 1988 - 6 AZR 421/86 - AP Nr. 3 zu § 22 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 70/85

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Sitzung des Wirtschaftsausschuss

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88
    Auf der anderen Seite haben der Sechste Senat (BAGE 55, 332 = AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG) und der Siebte Senat (Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.) über das Teilnahmerecht des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses im Beschlußverfahren entschieden mit der Begründung, es gehe um die Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und damit eines Organs der Betriebsverfassung.
  • BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 428/84

    Arbeitsentgelt: Vergütung des freigestellten Bezirksvertrauensmanns

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88
    In gleicher Weise hat der Sechste Senat im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren entschieden, wenn der Vertrauensmann der Schwerbehinderten seine Aufwandsentschädigung, die Erstattung von Reisekosten oder die Fortzahlung von Arbeitsentgelt für die Zeit seiner Tätigkeit als Vertrauensmann der Schwerbehinderten geltend macht (BAGE 52, 335 = AP Nr. 2 zu § 23 SchwbG; BAGE 55, 255 = AP Nr. 3 zu § 23 SchwbG; Urteil vom 28. April 1988 - 6 AZR 421/86 - AP Nr. 3 zu § 22 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 16.08.1977 - 1 ABR 49/76

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Ersatz von Schulungskosten -

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88
    In seiner Entscheidung vom 16. August 1977 (- 1 ABR 49/76 - AP Nr. 1 zu § 23 SchwbG) hat der Senat das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren für die zutreffende Verfahrensart gehalten, wenn ein Vertrauensmann der Schwerbehinderten als Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber nach dem Schwerbehindertengesetz den Ersatz von Schulungskosten verlangt.
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Zwar ist auch diese Vertretung ein gesetzliches Organ der Verfassung des Betriebs, dessen Rechte und Pflichten ihre Grundlage in den Vorschriften über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung haben (BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - zu I 2 der Gründe, BAGE 62, 382) .
  • BAG, 19.10.2022 - 7 ABR 27/21

    Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung - Schwellenwert

    Diese ist in Bezug auf die im Betrieb (in der Dienststelle) beschäftigten schwerbehinderten Menschen gesetzliches Organ der Verfassung des Betriebs (bzw. der Dienststelle, vgl. auch BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 67 ff., BAGE 169, 362; 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - zu I 2 der Gründe, BAGE 62, 382; Raab GK-BetrVG 12. Aufl. § 32 Rn. 9 f.; ferner auch BeckOK ArbR/Mauer Stand 1. September 2022 BetrVG § 32 Rn. 1; HaKo-BetrVG/Düwell 6. Aufl. § 32 Rn. 10; HWK/Reichold 10. Aufl. § 32 BetrVG Rn. 2) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 2100/18

    Irreführende Darstellung des Stands der Beratungen - Konsultationsverfahren -

    Die Schwerbehindertenvertretung ist eine eigenständige zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmervertretung ( BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - unter I. 2. der Gründe, NZA 1990, 49; Richardi/Thüsing, 16. Aufl. § 32 Rn. 5; Richardi/Annuß, 16. Aufl. § 52 Rn. 4; BeckOK ArbR/Mauer, Stand 1. Juni 2019 BetrVG § 32 Rn. 1; GK-BetrVG/Raab, 11. Aufl. § 32 Rn. 9; ähnlich auch HK-BetrVG/Düwell, 5. Aufl. § 32 Rn. 10 ) und damit zugleich Arbeitnehmervertretung nach nationalem Recht iSd. Art. 1 Abs. 1 Buchst. b der MERL.
  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche

    Rechte und Pflichten eines Organs finden ihre Grundlage nicht im Arbeitsverhältnis des jeweiligen Amtsinhabers, sondern unmittelbar in den Vorschriften über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - zu I 2 der Gründe, BAGE 62, 382) .

    Das macht deutlich, dass die Schwerbehindertenvertretung in ihrer Rechtsstellung und in ihren Aufgaben im Hinblick auf die anderen für die Dienststelle gewählten Vertretungen gesehen wurde und rechtfertigt es, die Schwerbehindertenvertretung auch verfahrensrechtlich nach denjenigen Vorschriften zu behandeln, die für den Personalrat galten (vgl. hierzu BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - zu I 2 der Gründe, BAGE 62, 382) .

    Die Hauptschwerbehindertenvertretung ist ebenso ein gesetzliches Organ der Verfassung des Betriebs oder der Dienststelle wie der Betriebs- oder Personalrat oder der Sprecherausschuss für leitende Angestellte (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - zu I 2 der Gründe, BAGE 62, 382) .

  • LAG Hamm, 19.01.2007 - 13 TaBV 58/06

    Integrationsvereinbarung; Abschluss; Anspruch; Kontrahierungszwang;

    Die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen, über die aufgeworfene Frage im Beschlussverfahren zu entscheiden, ergibt sich aus § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG i.V.m. § 95 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 SGB IX. Bei dem Problem des (verpflichtenden) Abschlusses einer Integrationsvereinbarung gemäß § 83 SGB IX handelt es sich nämlich um eine Angelegenheit, die in den Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung fällt (vgl. Düwell in: LPK- SGB IX, § 95 Rdnr.3; GK-ArbGG/Dörner, § 2a Rdnr. 70; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 2a Rdnr. 23; zum alten Recht: BAG AP SchwbG 1986 § 25 Nr. 1).
  • BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart

    Der Rechtsweg hing davon ab, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht galt, gebildet war (vgl. etwa BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - BAGE 62, 382).
  • LAG Nürnberg, 22.10.2007 - 6 Ta 155/07

    Rechtsweg - Schwerbehindertenvertretung - Freistellung

    Die von BAG vom 02.09.1989 (1 AZR 465/88) getroffene Unterscheidung sei angesichts der durch das arbeitsrechtliche Beschleunigungsgesetz mit der Erweiterung des § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG inzwischen geltenden Rechtslage überholt.

    Auch im Schrifttum ging es vorrangig um die Frage, ob die Vertrauensleute der Schwerbehinderten ihre Rechte im Beschlussverfahren geltend machen könnten oder ob sie auf das - wegen der fehlenden Kostenfreiheit, der fehlenden Kostenerstattung im Verfahren erster Instanz und des Beibringungsgrundsatzes - für sie ungünstigere Urteilsverfahren angewiesen seien; im wesentlichen wurde die Möglichkeit zur Geltendmachung der Ansprüche im Beschlussverfahren mangels gesetzlicher Regelung abgelehnt, so dass die Vertrauensleute auf das arbeits- oder verwaltungsrechtliche Urteilsverfahren verwiesen wurden (Einzelheiten vgl. bei BAG vom 21.09.1989, 1 AZR 465/88, zitiert nach juris).

  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem

    (1) Vor Ablauf der regelmäßigen Amtszeit endet das Amt der Schwerbehindertenvertretung, wenn diese als Organ der Verfassung des Betriebs oder der Dienststelle (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - zu I 2 der Gründe, BAGE 62, 382; Düwell in LPK-SGB IX 6. Aufl. § 178 Rn. 141) aufhört zu bestehen.
  • BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle;

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (BVerwG 17. März 1983 - 6 P 30/82 - ZBR 1983, 278; 2. Juni 1987 - 6 P 10/85 - ZBR 1987, 349; BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - BAGE 62, 382 = AP SchwbG § 25 Nr. 1) war zum inzwischen außer Kraft getretenem § 24 Abs. 6 Satz 2 SchwbG anerkannt, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit für eine Wahlanfechtung ebenso wie die Anfechtungsbefugnis und die materiellen Grundlagen der Anfechtung nach den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften richtete, die für die Wahl des Betriebs-, Personal- oder Richterrats gelten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2002 - 1 E 141/02

    Freistellung der Vertrauensperson im öffentlichen Dienst

    vgl. BAG, Urteil vom 21. September 1989 - 1 AZR 469/88 -, BAGE 62, 382 = DB 1990, 796 = PersR 1990, 49 = PersV 1990, 180.

    Dem steht auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - nicht zwingend entgegen.

  • ArbG Dortmund, 15.09.2009 - 7 BV 61/09

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen

  • LAG Köln, 05.07.2001 - 6 TaBV 34/01

    Schulungsteilnahme; Erforderlichkeit; Schwerbehindertenvertretung

  • LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Ta 400/09

    Beschlussverfahren bei Streit um Reisekosten eines Mitgliedes der

  • OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02

    Frauenbeauftragte, Klagebefugnis

  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03

    Teilnahme der Vertrauensperson der Schwerbehinderten an Personalratssitzungen

  • LAG München, 31.08.2011 - 11 Ta 243/11

    Rechtsweg, Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung

  • ArbG Bamberg, 13.08.2015 - 4 BV 9/14

    Zulässige Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1994 - 1 A 2213/91

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der dienstlichen Beurteilung von

  • LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07
  • BVerwG, 04.10.1993 - 6 P 30.92

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung einer Universität: Zeitpunkt für

  • BVerwG, 04.10.1993 - 6 P 31.92

    Erfüllung der Pflichten des Arbeitgebers mit der Zusendung der

  • LAG Köln, 27.07.1988 - 7 Sa 298/88

    Vertrauensmann - Schwerbehinderter

  • LAG München, 22.02.2012 - 10 TaBVGa 16/11

    Schwerbehindertenvertretung - kirchlicher Arbeitgeber - Rechtsweg - einstweiliger

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/N81

    Keine Berechtigung von Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • VG Köln, 12.10.2007 - 33 K 3447/07

    Rechtsweg für Reisekostenerstattungsangelegenheit einer

  • VG Bremen, 20.02.2008 - 1 K 2976/06

    Keine Klagebefugnis der Frauenbeauftragten

  • ArbG Freiburg, 10.10.2002 - 11 BV 15/02

    Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertreterin in einer Dienststelle -

  • VG Köln, 17.08.2009 - 33 K 4297/09

    Zuständigkeit der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen bzgl.

  • VG Frankfurt/Main, 20.11.1995 - 9 G 3166/95

    Anspruch einer Frauenbeauftragten auf Zuleitung eines

  • VG Köln, 20.04.2007 - 33 K 597/07

    Gerichtliche Zuständigkeit für organrechtliche Streitigkeiten von

  • ArbG Stuttgart, 05.10.1999 - 14 BV 65/99

    Aufwendungsersatz für Schwerbehindertenvertreter und Betriebsrat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht